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hätten gefangen, weil sie keine regulierte Truppen seyen, aber mit Verwilligung deren folgenden Artickeln.
Verfassung deren Capitulations-Artickel zwischen dem General Wassington und Graffen von Rochambo und Graffen von Grasse einerseits, und dem Lord Cornwallis General en Chef zu Yorck und Glossester, Thomas Symond Auer Comandant der engelischen See-Macht vom Yorck Fluß
1ter Artickel
Die Armee von Yorck und Gloßester, mit einbegriffen deren Officirs Soldaten und Matrossen, deren Schiffen Seiner Majestet von Großbritanien, so wohl auch die übrige zur Marine gehörige, sollen sich als Kriegsgefangenen denen beyden Mächten America und Franckreich übergeben. Die Truppen zu Lande sollen sich denen Vereinigten Staaten, die See-Macht, nemlich die Marine, wolte sich seiner Majestätt von Franckreich ge-fangen geben laudent dem ersten Artickel
Bewilliget.
2ter Artickel
Die Artillerie, die Waffen, die Muntürungs-Sticken, die militärische Kriegs-Casse, wie auch alle Magaziner von wessen sie seyn, sollen an ihre verschieden Departements abgeliffert werden.
3ter Artickel
Heute Mittag sollen die 2 Redoutten lincker Hand von Yorck eingeräumet und frey seyn, die Armée von Yorck und Gloßester soll ausserhalb ihrem Posten marschieren, um ihr Gewehr und Waffen abzulegen. Dieser Abmarsch soll geschehen mit flügenten Fahnen, die Tambours schlagen Marsch, er seye engellisch oder deutsch.
[réclame]
so

Strasbourg, Médiathèque André Malraux, ms f 15, p. 117.